Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Angebote, Lieferungen und Leistungen von NEAT-Solution gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn NEAT-Solution ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Katalog und Angebotsanfragen
Produktdarstellungen im geschützten Katalog sind freibleibend und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Das Absenden einer Anfrage ist keine Bestellung. Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles Angebot von NEAT-Solution und dessen Annahme oder durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande.
3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Versand und sonstiger im individuellen Angebot ausgewiesener Kosten. Maßgeblich sind ausschließlich die Preise des individuellen Angebots.
4. Lieferung und Lieferzeiten
Lieferzeiten im Katalog sind unverbindliche Lieferantenauskünfte. Verbindliche Termine oder Fristen ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
5. Zahlung
Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von NEAT-Solution. Weitergehende Regelungen für Verarbeitung, Verbindung und Weiterveräußerung bedürfen einer rechtlich geprüften Ergänzung.
7. Untersuchung und Mängelanzeige
Kaufleute haben die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung
NEAT-Solution haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine weitergehende Haftungsbegrenzung muss auf Geschäftsmodell, Versicherungsumfang und Lieferbedingungen abgestimmt und vor Verwendung rechtlich geprüft werden.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ein Gerichtsstand kann nur im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang.
Entwurfsstand: Juli 2026. Diese AGB enthalten bewusst keine ungeprüften Haftungs-, Gewährleistungs- oder Gerichtsstandsklauseln. Vor Einbeziehung in Verträge ist eine Prüfung durch einen auf B2B-Handelsrecht spezialisierten Rechtsanwalt erforderlich.
